4a O 133/06•Landgericht Düsseldorf, 2007-04-19, 4a O 133/06
Landgericht Düsseldorf, 2007-04-19, 4a O 133/06
4a O 133/06Tribunale cantonale19 apr 2007
Testo completo
Landgericht Düsseldorf — 4a O 133/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-04-19
Aktenzeichen: 4a O 133/06
ECLI: ECLI:DE:LGD:2007:0419.4A.O133.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4a. Zivilkammer
Tenor
I.
Die Beklagte zu 1. wird verurteilt,
- der Klägerin darüber Rechnung zu legen, in welchem Umfang sie in der Bundesrepublik Deutschland vom 7. Januar 1992 bis zum 20. Dezember 2006
ether-substitutiertes Isonitril der Formel CN-A-O-R, in der A eine gerad-kettige oder kettenverzweigte Alkylen-Gruppe ist und R eine geradketti-ge oder kettenverzweigte Alkylgruppe ist, mit der Maßgabe, dass die Gesamtzahl der Kohlenstoff-Atome in A plus R 4 bis 6 ist, weiterhin mit der Maßgabe, dass dann, wenn die Gesamtzahl der Kohlenstoff-Atome in A plus R 6 ist, das Kohlenstoff-Atom in der α-Stellung zu der Isonitril-Gruppe ein quarternäres Kohlenstoff-Atom ist und noch weiterhin der Maßgabe, dass A nicht (CH2)3 ist,
angeboten, in den Verkehr gebracht oder gebraucht haben oder zu den genannten Zwecken eingeführt oder besessen zu haben,
und zwar jeweils unter Angabe
a) der Menge der erhaltenen oder bestellten Erzeugnisse, sowie der Na-men und Anschriften der Hersteller, Lieferanten und anderer Vorbesit-zer,
b) der einzelnen Lieferungen, aufgeschlüsselt nach Liefermengen, -zeiten und -preisen (und gegebenenfalls Typenbezeichnungen) sowie der Namen und Anschriften der Abnehmer,
c) der einzelnen Angebote, aufgeschlüsselt nach Angebotsmengen, -zeiten und -preisen (und gegebenenfalls Typenbezeichnungen) sowie der Namen und Anschriften der Angebotsempfänger,
d) der betriebenen Werbung, aufgeschlüsselt nach Werbeträgern, deren Auflagenhöhe, Verbreitungszeitraum und Verbreitungsgebiet,
e) der nach den einzelnen Kostenfaktoren aufgeschlüsselten Gestehungs-kosten und des erzielten Gewinns,
wobei der Beklagten zu 1. vorbehalten bleibt, die Namen und Anschrif-ten der nichtgewerblichen Abnehmer und der Angebotsempfänger statt der Klägerin einem von dieser zu bezeichnenden und ihr gegenüber zur Verschwiegenheit verpflichteten vereidigten Wirtschaftsprüfer mitzutei-len, sofern die Beklagte zu 1. dessen Kosten trägt und ihn ermächtigt und verpflichtet, der Klägerin auf konkrete Anfrage mitzuteilen, ob ein bestimmter Abnehmer oder Angebotsempfänger in der Aufstellung enthalten ist;
- die vor dem 20. Dezember 2006 in unmittelbarem oder mittelbaren Be-sitz oder Eigentum der Beklagten zu 1. befindlichen Erzeugnisse gemäß Ziffer I. 1. zu vernichten.
II.
Es wird festgestellt, dass die Beklagte zu 1. verpflichtet ist, der Klägerin allen Schaden zu ersetzen, der ihr durch die zu Ziffer I. 1. bezeichneten und ab dem 7. Januar 1992 bis zum 20. Dezember 2006 begangenen Handlungen entstanden ist und noch entstehen wird.
III.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
IV.
Die Klägerin trägt die Kosten der Beklagten zu 2. sowie 50 % der Ge-richtskosten und ihrer eigenen außergerichtlichen Kosten. Im Übrigen trägt die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Klägerin die Beklagte zu 1. Die Beklagte zu 1. trägt ihre außergerichtlichen Kos-ten selbst.
V.
Das Urteil ist für die Beklagte zu 2. im Hinblick auf deren Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Für die Klägerin ist das Urteil gegen Sicherheits-leistung in Höhe von 500.000,- Eur vorläufig vollstreckbar. Die Sicherheit kann auch durch die unbedingte Bürgschaft einer im Gebiet der Europäischen Union ansässigen, als Zoll- und Steuerbürgin zugelasse-nen Bank oder Sparkasse erbracht werden.
Ti chiedi come si applica questo testo alla tua situazione?
Consulenza gratuita, senza impegno
Descrivi la tua situazione. Il nostro team ti ricontatterà via e-mail per la tua consulenza.
Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.