2a O 176/07•Landgericht Düsseldorf, 2007-11-28, 2a O 176/07
Landgericht Düsseldorf, 2007-11-28, 2a O 176/07
2a O 176/07Tribunale cantonale28 nov 2007
Testo completo
Landgericht Düsseldorf — 2a O 176/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-11-28
Aktenzeichen: 2a O 176/07
ECLI: ECLI:DE:LGD:2007:1128.2A.O176.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: die 2a. Zivilkammer
Tenor
Es wird festgestellt, dass die Beklagte gegenüber der Klägerin keinen Anspruch auf Unterlassung der Benutzung der Internetadresse „XXXXXXXXXXX“ im geschäftlichen Verkehr in der Weise hat, dass darunter Verlinkungen zu Internetadressen erfolgen, die auf Unternehmen hinweisen, die insbesondere Wasserleitungsge-räte und/oder ähnliche Waren anbieten.
Es wird festgestellt, dass die Beklagte keinen Anspruch auf Zah-lung der ihr durch die Einschaltung der Rechtsanwälte Xxxxxxxxxx entstandenen Gebühren und Auslagen in Höhe einer 1,3 Ge-schäftsgebühr aus einem Gegenstandswert von 100.000,- EUR zuzüglich Auslagen in Höhe von 1.780,20 EUR hat.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist für die Klägerin wegen der Kosten gegen Sicher-heitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Ti chiedi come si applica questo testo alla tua situazione?
Consulenza gratuita, senza impegno
Descrivi la tua situazione. Il nostro team ti ricontatterà via e-mail per la tua consulenza.
Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.