Landgericht Düsseldorf, 2008-03-27, 4b O 207/07

4b O 207/07Tribunale cantonale27 mar 2008

Testo completo

Landgericht Düsseldorf — 4b O 207/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-03-27

Aktenzeichen: 4b O 207/07

ECLI: ECLI:DE:LGD:2008:0327.4B.O207.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4b Zivilkammer

Tenor

I.

Die Beklagte wird verurteilt,

es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung vom Gericht festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,-- €

  • ersatzweise Ordnungshaft - oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, im Falle wiederholter Zuwiderhandlung Ordnungshaft bis zu 2 Jahren, es in der Bundesrepublik Deutschland zu unterlassen,

Vorrichtungen mit folgenden Merkmalen:

a) Vorrichtung zur Herstellung einer Spulenwicklung aus Wickeldraht auf einem Wicklungsträger mit einem Wi-ckelkopf;

b) der Wickelkopf ist relativ zum Wicklungsträger bewegbar;

c) der Wickelkopf weist eine Drahtführungseinrichtung auf;

d) der Wickelkopf weist eine Drahttrenneinrichtung auf;

e) der Wickelkopf weist eine Verbindungseinrichtung zur Verbindung eines Drahtendes mit einer Anschlussfläche eines elektronischen Bauelements auf;

herzustellen, anzubieten, in Verkehr zu bringen oder zu ge-brauchen oder zu diesen Zwecken einzuführen oder zu besit-zen.

II.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

III.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin zu 78 % und der Beklagten zu 22 % auferlegt.

IV.

Das Urteil ist für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 500.000,-- € und für die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

V.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 500.000 € festge-setzt.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.