Landgericht Düsseldorf, 2009-02-04, 7 O 78/07

7 O 78/07Tribunale cantonale4 feb 2009

Testo completo

Landgericht Düsseldorf — 7 O 78/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-02-04

Aktenzeichen: 7 O 78/07

ECLI: ECLI:DE:LGD:2009:0204.7O78.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Auf die Widerklage wird die Klägerin verurteilt, an die Beklagte 30.000,- € zuzüglich Zinsen in Höhe von 6 % für den Zeitraum vom 04.10.2004 – 31.12.2004 und in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz seit dem 01.01.2005 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Widerklage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 20 % und die Beklagte zu 80 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwen¬den, wenn nicht die Klägerin vor E2 Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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