Landgericht Düsseldorf, 2010-05-31, 19 S 67/09

19 S 67/09Tribunale cantonale31 mag 2010

Testo completo

Landgericht Düsseldorf — 19 S 67/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-05-31

Aktenzeichen: 19 S 67/09

ECLI: ECLI:DE:LGD:2010:0531.19S67.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 19. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 07.10.2009 verkündete Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf (Az.: 25 C 11118/08) unter Zurückwei-sung der weitergehenden Berufung teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Das Anerkenntnis- und Vorbehaltsurteil des Amts-gerichts Düsseldorf vom 21.01.2009 (Az.: 25 C 11118/08) wird für vorbehaltlos erklärt, soweit die Beklagte verurteilt wurde, an die Klägerin 2.641,08 € zuzüglich Zinsen in Höhe von acht Prozentpunk-ten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 02.03.2008 zu zahlen.

Im Übrigen wird das Anerkenntnis- und Vorbehaltsurteil aufgehoben und die Klage abgewiesen.

Die Widerklage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz werden der Beklagten auferlegt.

Die Beklagte hat auch die Kosten des Berufungs-verfahrens zu tragen.

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