Landgericht Düsseldorf, 2010-08-09, 23 T 66/10

23 T 66/10Tribunale cantonale9 ago 2010

Testo completo

Landgericht Düsseldorf — 23 T 66/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-08-09

Aktenzeichen: 23 T 66/10

ECLI: ECLI:DE:LGD:2010:0809.23T66.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 23. Zivilkammer

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Amtsgerichts Neuss vom 09.04.2010, Az. 75 C 2951/09, teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Den Beklagten werden die Kosten ihrer Säumnis auferlegt. Die weiteren Kosten des Rechtsstreits erster Instanz und des Vergleichs haben der Kläger zu 1/3 und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 2/3 zu tragen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf bis 3.500,- Euro festgesetzt.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.