Landgericht Düsseldorf, 2012-09-04, 4a O 64/12

4a O 64/12Tribunale cantonale4 set 2012

Testo completo

Landgericht Düsseldorf — 4a O 64/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-09-04

Aktenzeichen: 4a O 64/12

ECLI: ECLI:DE:LGD:2012:0904.4A.O64.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4a. Zivilkammer

Tenor

I. Die einstweilige Verfügung vom 30.04.2012 wird aufrecht erhalten.

II.Die weiteren Kosten des Verfügungsverfahrens werden den Verfügungsbeklagten je zur Hälfte auferlegt.

III. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 15.000.000,- EUR vorläufig vollstreckbar. Die Zwangsvollstreckung aus der einstweiligen Verfügung vom 30.04.2012 darf nur nach Leistung dieser Sicherheit fortgesetzt werden.

Die Sicherheitsleistung kann auch durch eine unwiderrufliche, un¬bedingte, unbefristete und selbstschuldnerische Bürgschaft einer in der Europäischen Union als Zoll- oder Steuerbürgin anerkann¬ten Bank oder Sparkasse erbracht werden.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.