2a O 371/10•Landgericht Düsseldorf, 2013-03-12, 2a O 371/10
Landgericht Düsseldorf, 2013-03-12, 2a O 371/10
2a O 371/10Tribunale cantonale12 mar 2013
Testo completo
Landgericht Düsseldorf — 2a O 371/10 — Teil-Anerkenntnis- und Schlussurteil
Entscheidungsdatum: 2013-03-12
Aktenzeichen: 2a O 371/10
ECLI: ECLI:DE:LGD:2013:0312.2A.O371.10.00
Dokumenttyp: Teil-Anerkenntnis- und Schlussurteil
Spruchkörper: 2a. Zivilkammer
Tenor
I. Der Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, zu unterlassen, die Bezeichnung „wrberkley“ als Internetdomain registrieren zu lassen.
II. Der Beklagte wird verurteilt, gegenüber der DENIC-Domain Verwaltungs- und Betriebsgesellschaft e.G. (DENIC) auf die Internet-Domain „wrberkley.de“ zu verzichten und gegenüber der DENIC sowie der C. Internet AG alle hierzu erforderlichen Erklärungen abzugeben.
III. Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin allen Schaden zu ersetzen, der dieser aus Handlungen gem. Ziffer I. entstanden ist und noch entstehen wird.
IV. Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.
V. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Ti chiedi come si applica questo testo alla tua situazione?
Consulenza gratuita, senza impegno
Descrivi la tua situazione. Il nostro team ti ricontatterà via e-mail per la tua consulenza.
Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.