Landgericht Düsseldorf, 2013-03-28, 8 O 375/11

8 O 375/11Tribunale cantonale28 mar 2013

Testo completo

Landgericht Düsseldorf — 8 O 375/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-03-28

Aktenzeichen: 8 O 375/11

ECLI: ECLI:DE:LGD:2013:0328.8O375.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilkammer

Tenor

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, die Klägerin von der Verpflichtung zu weiteren Zahlungen auf den CHF-Plus-Swap mit der Ref.-Nr. 2137048D freizustellen, soweit nicht diesen Zahlungen anzurechnende W2 (derzeit: € 1.546.218,27) gegenüberstehen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu 93 % und die Klägerin zu 7% zu tragen.

Das Urteil ist in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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