Landgericht Düsseldorf, 2013-06-26, 12 O 411/09 U.

12 O 411/09 U.Tribunale cantonale26 giu 2013

Testo completo

Landgericht Düsseldorf — 12 O 411/09 U. — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-06-26

Aktenzeichen: 12 O 411/09 U.

ECLI: ECLI:DE:LGD:2013:0626.12O411.09U.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt,

es zu unterlassen, im Wettbewerb handelnd,

im Rahmen einer Kooperation mit der Versandapotheke E deren Bonusmodell zu empfehlen, wenn dies geschieht wie mit dem nachfolgend abgedruckten Anschreiben:

Dem Beklagten wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen das vorgenannte Unterlassungsgebot ein vom Gericht festzusetzendes Ordnungsgeld bis zu einer Höhe von 250.000,-- Euro, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten angedroht.

Der Beklagte wird weiter verurteilt, an den Kläger 208,65 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23.10.2009 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 20.000,-- €.

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