Landgericht Düsseldorf, 2014-01-08, 13 O 431/13 U.

13 O 431/13 U.Tribunale cantonale8 gen 2014

Testo completo

Landgericht Düsseldorf — 13 O 431/13 U. — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-01-08

Aktenzeichen: 13 O 431/13 U.

ECLI: ECLI:DE:LGD:2014:0108.13O431.13U.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Zivilkammer

Tenor

Den Verfügungsbeklagten wird bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall einer zukünftigen Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes von bis zu 250.000,00 € untersagt, folgende Äußerungen zu verbreiten oder verbreiten zu lassen:

Wegen der sich häufenden Missachtung der Rechte des Beirates der Verfügungsklägerin fordere eine Mehrheit das WPK-Parlament personelle Konsequenzen für Kammervorstände und den Beiratsvorsitzenden,

von den WP-Beiräten der Verfügungsklägerin würden die im April 2012 vom WPK-Vorstand auf die APAK übertragene Erstzuständigkeit der Sonderuntersuchung kritisiert

und die WP-Beiräte der Verfügungsklägerin forderten, diese Zuordnung umgehend zu beenden,

die WP-Beiräte der Verfügungsklägerin forderten Mitteltransparenz von der APAK.

Der weitergehende Antrag wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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