Landgericht Düsseldorf, 2014-08-15, 38 O 70/14

38 O 70/14Tribunale cantonale15 ago 2014

Testo completo

Landgericht Düsseldorf — 38 O 70/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-08-15

Aktenzeichen: 38 O 70/14

ECLI: ECLI:DE:LGD:2014:0815.38O70.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Kammer für Handelssachen

Tenor

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird abgelehnt.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Antragsteller.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Antragsteller kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung

oder Hinterlegung in Höhe von 1.000,00 Euro abwenden, wenn nicht die

Antragsgegnerin vorher in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

Sicherheitsleistungen können durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen Bank oder Sparkasse erbracht werden.

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