2a O 333/15•Landgericht Düsseldorf, 2017-06-21, 2a O 333/15
Landgericht Düsseldorf, 2017-06-21, 2a O 333/15
2a O 333/15Tribunale cantonale21 giu 2017
Testo completo
Landgericht Düsseldorf — 2a O 333/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-06-21
Aktenzeichen: 2a O 333/15
ECLI: ECLI:DE:LGD:2017:0621.2A.O333.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2 a. Zivilkammer
Tenor
- I. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung fälligen Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, im Wiederholungsfall Ordnungshaft bis zu zwei Jahren, zu unterlassen, die Kennzeichnung „X GmbH“ für Dienstleistungen im Immobilienbereich zu benutzen.
- II. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
- III. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu 20 %, die Beklagte zu 80 % zu tragen.
- IV. Das Urteil ist hinsichtlich Ziff. I vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 40.000,00 €, hinsichtlich Ziff. II vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags. Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Ti chiedi come si applica questo testo alla tua situazione?
Consulenza gratuita, senza impegno
Descrivi la tua situazione. Il nostro team ti ricontatterà via e-mail per la tua consulenza.
Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.