Landgericht Düsseldorf, 2019-05-31, 36 O 21/18

36 O 21/18Tribunale cantonale31 mag 2019

Testo completo

Landgericht Düsseldorf — 36 O 21/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-05-31

Aktenzeichen: 36 O 21/18

ECLI: ECLI:DE:LGD:2019:0531.36O21.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, zu Gunsten der Klägerin für das Bauvorhaben C, D Allee 13-17 in E zu dem Generalunternehmervertrag zwischen der Klägerin und der Beklagten vom 27.06.2014 Sicherheit gemäß § 648a Abs. 1 BGB (alte Fassung) in Höhe von 2.588.960,48 € zu leisten, wobei die Wahl des Sicherungsmittels gemäß § 648a Abs. 2 BGB (alte Fassung) i.V.m. § 232 BGB in das Ermessen der Beklagten gestellt wird. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin zu 7% und der Beklagten zu 93% auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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