Landgericht Dortmund, 1985-12-04, 4 O 137/85

4 O 137/85Tribunale cantonale4 dic 1985

Testo completo

Landgericht Dortmund — 4 O 137/85 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1985-12-04

Aktenzeichen: 4 O 137/85

ECLI: ECLI:DE:LGDO:1985:1204.4O137.85.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Tenor

  1. Die Beklagte wird verurteilt, an die

Klägerin ein Schmerzensgeld von 8.000,- DM

(i.W. achttausend Deutsche Mark) zu zahlen.

  1. Es wird festgestellt, daß die Beklagte ver-

pflichtet ist, sämtliche der Klägerin noch

entstehenden Schäden aus dem Unfall vom

11.07.1983 zu 2/5 zu ersetzen, soweit diese

Ansprüche nicht auf öffentliche Versicherungs-

träger oder sonstige Dritte übergehen oder

übergegangen sind.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Verfahrens trägt die

Klägerin 2/5 und die Beklagte 3/5.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar,

für die Klägerin aber nur gegen Sicherheits-

leistung von 10.000,—DM.

Die Klägerin kann die Vollstreckung der

Beklagten gegen sich durch Sicherheitsleistung

oder Hinterlegung von 1.200,—DM abwenden, wenn

nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicher-

heit in gleicher Höhe leistet.

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