Landgericht Dortmund, 1992-09-10, 17 O 59/88

17 O 59/88Tribunale cantonale10 set 1992

Testo completo

Landgericht Dortmund — 17 O 59/88 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1992-09-10

Aktenzeichen: 17 O 59/88

ECLI: ECLI:DE:LGDO:1992:0910.17O59.88.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 17. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagten werden verurteilt. als Gesamtschuldner an die

Klägerin 6.000.00 DM (i.W.: sechstausend Deutsche Mark) nebst

Zinsen in Höhe von 2 %Punkten über dem jeweiligen Diskontsatz

der Deutschen Bundesbank. mindestens aber 4 %. seit dem

01.01.1987 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 90 %

und die Beklagten zu 10 %.

Das Urteil ist für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in

Höhe von 10.000,00 DM und für die Beklagten gegen Sicherheitsleistung

in Höhe von 5.000,00 DM vorläufig vollstreckbar.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.