Landgericht Dortmund, 2000-08-08, 1 S 43/00

1 S 43/00Tribunale cantonale8 ago 2000

Testo completo

Landgericht Dortmund — 1 S 43/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2000-08-08

Aktenzeichen: 1 S 43/00

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2000:0808.1S43.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird - unter Zurückwei-

sung des Rechtsmittels im Übrigen -das am 22.12 .1999

verkündete Urteil des Amtsgericht Kamen teilweise abge-

ändert und wie folgt neu gefasst:

.

Es wird festgestellt, dass die monatliche Grundmiete

des Beklagten für die Wohnung H-Straße , ####

L, ab dem 01.0.8.1999 DM 477,92 und ab dem

O1.04.2000 DM 567,80 beträgt.

Im übrigen bleibt die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die

Klägerin zu 80% und der Beklagte zu 20 %. Die Kosten

der Berufungsinstanz trägt die Klägerin.

Der Streitwert für die Berufungsinstanz wird auf bis

2.400,— DM festgesetzt.

Von der Darstellung des Tatbestandes wird nach § 543

Abs. 1 ZPO abgesehen.

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