Landgericht Dortmund, 2006-10-26, 2 O 116/06

2 O 116/06Tribunale cantonale26 ott 2006

Regest

Zu den Anforderungen an die Nachprüfungsentscheidung des Berufsunfähigkeitsversicherers

Testo completo

Landgericht Dortmund — 2 O 116/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-10-26

Aktenzeichen: 2 O 116/06

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2006:1026.2O116.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Normen: BUZ § 7

Leitsätze

Zu den Anforderungen an die Nachprüfungsentscheidung des Berufsunfähigkeitsversicherers

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 6.774,50 € (i. B.: sechstausendsiebenhundertvierundsiebzig 50/100 EURO) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basis-zinssatz aus jeweils 1.354,94 € seit dem 02.12.2005, 02.01.2006, 02.02.2006, 02.03.2006 und 02.04.2006 sowie vorgerichtliche Kosten in Höhe von 674,54 € (i. B.: sechshundertvierundsiebzig 54/100 EURO) zu zahlen.

Der Beklagte wird ferner verurteilt, an den Kläger beginnend mit dem 01.05.2006 monatlich im Voraus 1.277,50 € (i. B.: eintau-sendzweihundertsiebenundsiebzig 50/100 EURO) zu zahlen, und zwar im Falle fortdauernder bedingungsgemäßer Berufsunfähigkeit des Klägers, längstens aber bis zum 01.09.2029.

Es wird festgestellt, dass die seitens des Klägers bei dem Beklag-ten zur Versicherungsnummer ###### genommene Kapitalversi-cherung nebst Berufsunfähigkeitszusatzversicherung ab dem 01.05.2006 beitragsfrei ist, und zwar im Falle fortdauernder bedin-gungsgemäßer Berufsunfähigkeit des Klägers.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt nach einem Streitwert von 63.067,92 € der Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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