Landgericht Dortmund, 2006-11-08, 13 O 147/06

13 O 147/06Tribunale cantonale8 nov 2006

Testo completo

Landgericht Dortmund — 13 O 147/06 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2006-11-08

Aktenzeichen: 13 O 147/06

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2006:1108.13O147.06.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: II. Kammer für Handelssachen

Tenor

In dem Rechtsstreit

wird, weil dringlich, ohne vorherige mündliche Verhandlung und durch die Vorsitzende allein

gemäß §§12 II,8,3 UWG, §§ 937 II, 944, 890 ZPO

angeordnet:

Der Antragsgegnerin wird es bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung

festzusetzenden Ordnungsgeldes bis 250.000,00 Euro, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, oder einer Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, insgesamt jedoch auf Grund dieser Verfügung höchstens 2 Jahre, untersagt

Im geschäftlichen Verkehr, insbesondere im Internet auf der Verkaufsplattform

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z.B für das Fußballländerspiel Deutschland gegen Georgien ihre Unternehmer-

eigenschaft nicht klar herauszustellen, indem sie als angebliche private

Verkäuferin auftritt.

Der Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 20.000,00 Euro festgesetzt.

Mit der Ausfertigung dieses Beschlusses ist die beglaubigte Abschrift der Antrags-

schrift mit Anlagen und des Schriftsatzes vom 31.10.2006 mit Anlagen zuzustellen.

Dortmund, 08.11.2006

Landgericht - II. Kammer für Handelssachen -

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