22 O 96/07•Landgericht Dortmund, 2007-11-21, 22 O 96/07
Landgericht Dortmund, 2007-11-21, 22 O 96/07
22 O 96/07Tribunale cantonale21 nov 2007
Regest
1. Der Verlust eines PKWs durch Betrug ist von der Fahrzeugversicherung nicht gedeckt. 2. Gibt der Versicherungsnehmer seinen PKW an unter Aliasnamen handelnde Personen gegen Übergabe eines ungedeckten Schecks heraus nachdem er mit diesen einen Kaufvertrag geschlossen hat, ist von einem nicht versicherten Betrug auszugehen. 3. Dies gilt auch bei der Vereinbarung eines Eigentumvorbehaltes.
Testo completo
Landgericht Dortmund — 22 O 96/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-11-21
Aktenzeichen: 22 O 96/07
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2007:1121.22O96.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Zivilkammer
Normen: AKB § 12
Leitsätze
-
Der Verlust eines PKWs durch Betrug ist von der Fahrzeugversicherung nicht gedeckt.
-
Gibt der Versicherungsnehmer seinen PKW an unter Aliasnamen handelnde Personen gegen Übergabe eines ungedeckten Schecks heraus nachdem er mit diesen einen Kaufvertrag geschlossen hat, ist von einem nicht versicherten Betrug auszugehen.
-
Dies gilt auch bei der Vereinbarung eines Eigentumvorbehaltes.
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Ti chiedi come si applica questo testo alla tua situazione?
Consulenza gratuita, senza impegno
Descrivi la tua situazione. Il nostro team ti ricontatterà via e-mail per la tua consulenza.
Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.