Landgericht Dortmund, 2011-12-07, 21 S 33/11

21 S 33/11Tribunale cantonale7 dic 2011

Testo completo

Landgericht Dortmund — 21 S 33/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-12-07

Aktenzeichen: 21 S 33/11

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2011:1207.21S33.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 21. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 27.05.2011 verkündete Urteil des Amtsgerichts Unna abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt

Es wird die Revision gegen dieses Urteil zugelassen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht zuvor der Beklagte Sicherheit in dieser Höhe geleistet hat.

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