25 O 519/11•Landgericht Dortmund, 2012-02-03, 25 O 519/11
Testo completo
Landgericht Dortmund — 25 O 519/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-02-03
Aktenzeichen: 25 O 519/11
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2012:0203.25O519.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 25. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagten wird bei Vermeidung eines für jeden Fall der zukünftigen Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 3 Monaten, zu vollstrecken an den Vorstandsmitgliedern der Beklagten, untersagt, für Bankgeschäfte mit privaten Kunden die folgende oder eine dieser inhaltsgleiche Entgeltklausel zu verwenden, soweit es sich nicht um Verträge mit einem Unternehmer handelt:
"Bearbeitungsentgelt einmalig 1%".
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 10.000,00€ vorläufig vollstreckbar.
Ti chiedi come si applica questo testo alla tua situazione?
Consulenza gratuita, senza impegno
Descrivi la tua situazione. Il nostro team ti ricontatterà via e-mail per la tua consulenza.
Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.