Landgericht Dortmund, 2012-05-31, 2 O 30/12

2 O 30/12Tribunale cantonale31 mag 2012

Testo completo

Landgericht Dortmund — 2 O 30/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-05-31

Aktenzeichen: 2 O 30/12

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2012:0531.2O30.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt nach einem Streitwert von 6.537,96 € der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

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