Landgericht Dortmund, 2012-07-03, 6 O 431/09

6 O 431/09Tribunale cantonale3 lug 2012

Testo completo

Landgericht Dortmund — 6 O 431/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-07-03

Aktenzeichen: 6 O 431/09

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2012:0703.6O431.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagten werden verurteilt, durch geeignete Maßnahmen zu

verhindern, dass von dem Teich auf ihrem Grundstück G1 Geräuschimmissionen durch Froschquaken auf das Grundstück des Klägers einwirken.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 4.000,00 €, für die Beklagten in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.