Landgericht Dortmund, 2013-11-08, 2 O 162/13

2 O 162/13Tribunale cantonale8 nov 2013

Regest

§ 205 Abs. 6 VVG findet bei einer Kündigung wegen Eintritts gesetzlicher Krankenversicherungspflicht keine Anwendung

Testo completo

Landgericht Dortmund — 2 O 162/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-11-08

Aktenzeichen: 2 O 162/13

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2013:1108.2O162.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Leitsätze

§ 205 Abs. 6 VVG findet bei einer Kündigung wegen Eintritts gesetzlicher Krankenversicherungspflicht keine Anwendung

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils

vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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