Landgericht Dortmund, 2015-04-17, 3 O 208/14

3 O 208/14Tribunale cantonale17 apr 2015

Testo completo

Landgericht Dortmund — 3 O 208/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-04-17

Aktenzeichen: 3 O 208/14

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2015:0417.3O208.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger 18.375,00 US-$ (i.W.: achtzehntausenddreihundertfünfundsiebzig US-Dollar) nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.07.2014 zu zahlen, Zug um Zug gegen Abtretung der Rechte und Ansprüche des Klägers, die ihm aus seinem mittelbaren Beitritt an der DS-Rendite-Fonds Nr. 105 E2 GmbH & Co. KG mit der Kennnummer 200410523795/1050531, Beitrittserklärung vom 14.04.2005, Einlage 20.000,00 US-$, zustehen.

Es wird festgestellt, dass sich die Beklagten in Annahmeverzug befinden.

Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, den Kläger von etwaigen Forderungen der Treuhandkommanditistin oder Gläubigern der DS-Rendite-Fonds Nr. 105 E2 GmbH & Co. KG freizustellen, aus seinem mittelbaren Beitritt an der DS-Rendite-Fonds Nr. 105 E2 GmbH & Co. KG mit der Kennnummer 200410523795/1050531, Beitrittserklärung vom 14.04.2005, Einlage 20.000,00 US-$.

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger weitere 1.348,98 nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.07 2014 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner 80% und der Kläger 20%.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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