Landgericht Dortmund, 2015-05-08, 3 O 332/14

3 O 332/14Tribunale cantonale8 mag 2015

Testo completo

Landgericht Dortmund — 3 O 332/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-05-08

Aktenzeichen: 3 O 332/14

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2015:0508.3O332.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Der Streitwert wird auf bis zu 8.000,00 € festgesetzt.

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