Landgericht Dortmund, 2016-04-21, 16 O 61/15

16 O 61/15Tribunale cantonale21 apr 2016

Testo completo

Landgericht Dortmund — 16 O 61/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-04-21

Aktenzeichen: 16 O 61/15

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2016:0421.16O61.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: III. Kammer für Handelssachen

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zur Höhe von 250.000,00 €, ersatzweise von Ordnungshaft, oder von Ordnungshaft bis zur Dauer von 6 Monaten zu unterlassen,

wie nachstehend wiedergegeben gegenüber Verbrauchern für eine Laserkorrektur zu werben:

An dieser Stelle befindet sich ein Wertgutschein aus der Internetanzeige.

Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 3.000,00 € vorläufig vollstreckbar.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.