Landgericht Dortmund, 2016-08-05, 1 S 80/16

1 S 80/16Tribunale cantonale5 ago 2016

Testo completo

Landgericht Dortmund — 1 S 80/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-08-05

Aktenzeichen: 1 S 80/16

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2016:0805.1S80.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

beabsichtigt die Kammer die am 01.03.2016 eingegangene Berufung gegen das am 03.02.2016 zugestellte Urteil des Amtsgerichts Bochum vom 26.01.2016 – Az. 95 C 44/15 – durch einstimmigen Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.

Die Berufung hat keine Aussicht auf Erfolg.

Die Sache hat keine grundsätzliche Bedeutung. Weder zur Rechtsfortbildung noch zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung ist die Entscheidung des Berufungsgerichts aufgrund mündlicher Verhandlung erforderlich. Auch aus sonstigen Gründen ist eine mündliche Verhandlung nicht geboten.

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