9 T 149/18•Landgericht Dortmund, 2018-04-27, 9 T 149/18
Testo completo
Landgericht Dortmund — 9 T 149/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-04-27
Aktenzeichen: 9 T 149/18
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2018:0427.9T149.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Tenor
Der Beschluss des Amtsgerichts Unna vom 6. Februar 2018 wird unter Aufhebung im Übrigen abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Frau U, C-Straße, V, wird als Berufsbetreuerin zur Betreuerin bestellt.
Die Betreuung umfasst folgende Aufgabenkreise:
-
Anhalten, Entgegennahme und Öffnen der Post im Rahmen der Aufgabenkreise
-
Gesundheitssorge
-
Vertretung gegenüber Behörden und Sozialversicherungsträgern
-
Vertretung vor Gerichten.
Herr I, C-Straße, V wird als Berufsbetreuer zum Ersatzbetreuer bestellt.
Die Aufgabenkreise entsprechen denen der Betreuerin.
Der Ersatzbetreuer darf die Angelegenheiten der Betreuten nur besorgen, soweit die Betreuerin verhindert ist.
Das Gericht wird spätestens am 6. Februar 2019 über die Aufhebung oder Verlängerung der Betreuung entscheiden.
Die Entscheidung ist sofort wirksam.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000,00 € festgesetzt
Ti chiedi come si applica questo testo alla tua situazione?
Consulenza gratuita, senza impegno
Descrivi la tua situazione. Il nostro team ti ricontatterà via e-mail per la tua consulenza.
Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.