Testo completo
Landgericht Dortmund — 17 O 7/21 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2022-02-25
Aktenzeichen: 17 O 7/21
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2022:0225.17O7.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Zivilkammer
Tenor
Die Verfügungsbeklagte hat es zu unterlassen, den Account der Antragstellerin (@A1) auf twitter.com weg der nachfolgenden Äußerung zu sperren:
@ Cidhappens Ich bin 2x geimpft. Sollen die doch ihren Beamtmungsschlauch kriegen. Bitte ohne Betäubung."
Der Verfügungsbeklagten wird im Fall der Zuwiderhandlung angedroht:
- die Festsetzung eines Ordnungsgeldes in Höhe von bis zu 250.000,00 EUR ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, die Anordnung von Ordnungshaft
oder
- die Anordnung unmittelbarer Ordnungshaft von bis zu 6 Monaten, bei mehreren oder wiederholten Zuwiderhandlungen bis zu insgesamt zwei Jahren.
Die Kosten des Verfahrens werden der Verfügungsbeklagten auferlegt.
Der Verfahrenswert wird auf 6.000,00 EUR festgesetzt.