Landgericht Detmold, 2015-04-13, 4 KLs-21 Js 37/13-55/13

4 KLs-21 Js 37/13-55/13Tribunale cantonale13 apr 2015

Testo completo

Landgericht Detmold — 4 KLs-21 Js 37/13-55/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-04-13

Aktenzeichen: 4 KLs-21 Js 37/13-55/13

ECLI: ECLI:DE:LGDT:2015:0413.4KLS21JS37.13.55.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: große Strafkammer IX - als Wirtschaftsstrafkammer

Normen: StGB § 263

Tenor

Die Angeklagte R wird wegen Betruges in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt.

Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt.

Der Angeklagte L wird wegen Beihilfe zum Betrug zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je EUR 10,00 verurteilt.

Die Angeklagten haben die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Angewendete Vorschriften: §§ 263 Abs. 1, 27, 53, 56 Abs. 1 StGB.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.