Landgericht Duisburg, 2010-07-21, 2 O 136/09

2 O 136/09Tribunale cantonale21 lug 2010

Testo completo

Landgericht Duisburg — 2 O 136/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-07-21

Aktenzeichen: 2 O 136/09

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2010:0721.2O136.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin 2.629,72 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.1.2009 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits werden den Beklagten 43 %, der Klägerin 57 % auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

Der Klägerin wird gestattet, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

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