Landgericht Duisburg, 2018-05-07, 2 O 223/16

2 O 223/16Tribunale cantonale7 mag 2018

Testo completo

Landgericht Duisburg — 2 O 223/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-05-07

Aktenzeichen: 2 O 223/16

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2018:0507.2O223.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 19.201,35 € nebst Zinsen in Höhe

von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 29.04.2016 zu zahlen Zug um

Zug gegen Rückübereignung des C, Fahrzeugidentifikationsnummer

##########.

Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Rücknahme des vorstehenden Fahrzeugs in Verzug befindet.

Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin von vorprozessualen Rechtsanwaltsgebühren ihrer Prozessbevollmächtigten in Höhe von 1.171,67 € freizustellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin 8%, die Beklagte 92 % .

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in

Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Der Klägerin wird

gestattet, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des

aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte

vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu

vollstreckenden Betrages leistet.

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