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Landgericht Duisburg — 36 Ks 133 Js 143/18 - 1/20 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2021-02-09
Aktenzeichen: 36 Ks 133 Js 143/18 - 1/20
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2021:0209.36KS133JS143.18.1.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. große Strafkammer als Schwurgericht
Tenor
Der Angeklagte wird wegen Mordes zu
lebenslanger Freiheitsstrafe
verurteilt.
Er trägt die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen der Nebenkläger. Weiter werden dem Angeklagten die Kosten des Revisionsverfahrens und die dem Nebenkläger B2 insoweit entstandenen notwendigen Auslangen auferlegt.
– § 211 StGB –