Testo completo
Landgericht Duisburg — 4 O 218/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2021-08-26
Aktenzeichen: 4 O 218/19
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2021:0826.4O218.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i. H. v. 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit i. H. v. 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.