Landgericht Essen, 2009-02-19, 6 O 259/08

6 O 259/08Tribunale cantonale19 feb 2009

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Testo completo

Landgericht Essen — 6 O 259/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-02-19

Aktenzeichen: 6 O 259/08

ECLI: ECLI:DE:LGE:2009:0219.6O259.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilkammer

Normen: § 280 BGB

Leitsätze

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Tenor

In dem Rechtsstreit

....

hat die 6. Zivilkammer des Landgerichts Essen

auf die mündliche Verhandlung vom 19.02.2009

durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht T,

die Richterin am Landgericht C

und die Richterin S

für Recht erkannt:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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