Testo completo
Landgericht Essen — 18 O 150/20 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2020-06-16
Aktenzeichen: 18 O 150/20
ECLI: ECLI:DE:LGE:2020:0616.18O150.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 18. Zivilkammer
Normen: §§ 935, 940 ZPO
Leitsätze
Eine Existenzgefährdung liegt jedenfalls dann nicht vor, wenn der Betrieb der Antragstellerin wieder aufgenommen wurde.
Eine Fälligkeitsbestimmung hat keinen Einfluss auf die Frage des Vorliegens eines Verfügungsgrundes.
Tenor
wird der Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung auf Kosten der Antragstellerin zurückgewiesen.
Der Verfahrenswert wird auf 26.962,00 EUR festgesetzt.