Landgericht Hagen, 2005-03-30, 46 Qs 11/05

46 Qs 11/05Tribunale cantonale30 mar 2005

Testo completo

Landgericht Hagen — 46 Qs 11/05 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-03-30

Aktenzeichen: 46 Qs 11/05

ECLI: ECLI:DE:LGHA:2005:0330.46QS11.05.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Strafkammer

Tenor

Die Beschwerde wird aus den zutreffenden Gründen des angefochtenen Beschlusses, die auch durch das Beschwerdevorbringen nicht ausgeräumt werden, denen sich die Kammer nach eigener Überprüfung anschließt und auf die zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen wird, auf Kosten des Beschwerdeführers (§ 473 StPO) verworfen.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.