Testo completo
Landgericht Hagen — 1 T 70/20 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2020-05-14
Aktenzeichen: 1 T 70/20
ECLI: ECLI:DE:LGHA:2020:0514.1T70.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Zivilkammer
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der vormaligen Antragsgegnerin zu 3 vom 16.01.2020 wird der Beschluss des Amtsgerichts Hagen vom 19.12.2020 abgeändert. Der Antragstellerin werden die der vormaligen Antragsgegnerin zu 3 entstandenen Kosten des selbständigen Beweisverfahrens auferlegt.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf bis zu 500 € festgesetzt.