Landgericht Köln, 2005-07-12, 33 O 38/05

33 O 38/05Tribunale cantonale12 lug 2005

Testo completo

Landgericht Köln — 33 O 38/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-07-12

Aktenzeichen: 33 O 38/05

ECLI: ECLI:DE:LGK:2005:0712.33O38.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 33. Zivilkammer

Tenor

I.

Der Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zur Höhe von 250.000,- €, ersatzweise von Ordnungshaft, oder von Ordnungshaft bis zur Dauer von 6 Monaten, zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs wie folgt zu werben:

  • Es folgt eine mehrseitige Darstellung der Werbeaussagen sowie Schriftsätzung und Werbebroschüren.-

II.

Dem Beklagten werden die Kosten des Rechtsstreits auferlegt.

III.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Sicherheitsleistung beträgt hinsichtlich

  • des Unterlassungsausspruchs: 25.000,- €

  • der Kosten: 110% des zu vollstreckenden Betrages.

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