27 O 644/04•Landgericht Köln, 2007-07-03, 27 O 644/04
Testo completo
Landgericht Köln — 27 O 644/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-07-03
Aktenzeichen: 27 O 644/04
ECLI: ECLI:DE:LGK:2007:0703.27O644.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 27. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte zu 2) wird verurteilt, an den Kläger ein Schmerzensgeld in Höhe von 35.790,43 € nebst Zinsen in Höhe von 8 % seit dem 16.12.2000 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage hinsichtlich des Schmerzensgeldantrages abgewiesen.
Die Klage ist hinsichtlich des Klageantrages zu 2 - bezifferter materieller Schadensersatzanspruch - dem Grunde nach gerechtfertigt.
Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, dem Kläger 100 % aller künftigen materiellen Schäden, die ihm aus dem Verkehrsunfall am 31.12.1995 noch entstehen, zu ersetzen, soweit Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergegangen sind bzw. übergehen werden.
Es wird zudem festgestellt, dass die Beklagte zu 2) verpflichtet ist, dem Kläger sämtliche künftigen immateriellen Schäden die ihm aus dem Verkehrsunfall am 31.12.1995 noch entstehen, zu ersetzen, soweit Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergegangen sind bzw. übergehen werden.
Im Übrigen wird der Feststellungsantrag abgewiesen.
Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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