Landgericht Köln, 2009-01-29, 2 O 203/8

2 O 203/8Tribunale cantonale29 gen 2009

Testo completo

Landgericht Köln — 2 O 203/8 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-01-29

Aktenzeichen: 2 O 203/8

ECLI: ECLI:DE:LGK:2009:0129.2O203.8.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

  1. Die Klage und die Widerklage werden abgewiesen.

  2. Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger zu 91 % und dem Beklagten zu 9 % auferlegt.

  3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Parteien dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

  4. Hinsichtlich der Widerklage wird die Berufung nicht zugelassen.

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