Landgericht Köln, 2009-05-13, 23 S 65/08

23 S 65/08Tribunale cantonale13 mag 2009

Testo completo

Landgericht Köln — 23 S 65/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-05-13

Aktenzeichen: 23 S 65/08

ECLI: ECLI:DE:LGK:2009:0513.23S65.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 23. Zivilkammer

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 14.10.2008 – 146 C 78/07 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen, weil der Rechtsstreit grundsätzliche Bedeutung hat und sowohl die Fortbildung des Rechts als auch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung dies erfordert.

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