28 O 229/09•Landgericht Köln, 2010-05-05, 28 O 229/09
Testo completo
Landgericht Köln — 28 O 229/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-05-05
Aktenzeichen: 28 O 229/09
ECLI: ECLI:DE:LGK:2010:0505.28O229.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 28. Zivilkammer
Tenor
-
Der Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, die ihr vom Kläger überlassenen Fotografien, nämlich neun Innenaufnahmen des M Hotels, gemäß der Anlage K1, ohne vorherige Zustimmung des Klägers im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zu vervielfältigen/vervielfältigen zu lassen, zu verbreiten/verbreiten zu lassen oder ausstellen/ausstellen zu lassen.
-
Der Beklagten wird angedroht, dass für jeden Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld bis zu einer Höhe von 150.000,- Euro oder ersatzweise Ordnungshaft bis sechs Monate gegen sie festgesetzt wird.
-
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger allen Schaden zu ersetzen, der diesem aus den im Antrag zu 1. genannten Handlungen entstanden ist und noch entstehen wird.
-
Es wird festgestellt, dass der Rechtsstreit hinsichtlich der Anträge Ziff. 3 und 4. in der Hauptsache erledigt ist.
-
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
-
Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 10.000,00 Euro vorläufig vollstreckbar.
Ti chiedi come si applica questo testo alla tua situazione?
Consulenza gratuita, senza impegno
Descrivi la tua situazione. Il nostro team ti ricontatterà via e-mail per la tua consulenza.
Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.