Landgericht Köln, 2010-06-22, 3 O 260/09

3 O 260/09Tribunale cantonale22 giu 2010

Testo completo

Landgericht Köln — 3 O 260/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-06-22

Aktenzeichen: 3 O 260/09

ECLI: ECLI:DE:LGK:2010:0622.3O260.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Auf die Widerklage wird festgestellt, dass dem Drittwiderbeklagten keine Ansprüche gegenüber der Beklagten aus der Vermittlung der Beteiligung an der N GmbH & Co. 3. Filmproduktion KG mit einem Nominalbetrag in Höhe von 25.000 EUR zustehen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin und der Drittwiderbeklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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