9 S 95/10•Landgericht Köln, 2010-11-24, 9 S 95/10
Testo completo
Landgericht Köln — 9 S 95/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-11-24
Aktenzeichen: 9 S 95/10
ECLI: ECLI:DE:LGK:2010:1124.9S95.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Tenor
- Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Gummersbach vom 17.03.2010 – 16 C 139/09 – wird zurückgewiesen. Auf die Anschlussberufung des Klägers wird das Urteil Gummersbach vom 17.03.2010 – 16 C 139/09 – abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 743,22 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 30.05.2009 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Anschlussberufung zurückgewiesen.
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Die Kosten des Rechtstreits trägt die Beklagte.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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Die Revision wird zugelassen.
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