Landgericht Köln, 2011-01-05, 9 S 207/10

9 S 207/10Tribunale cantonale5 gen 2011

Testo completo

Landgericht Köln — 9 S 207/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-01-05

Aktenzeichen: 9 S 207/10

ECLI: ECLI:DE:LGK:2011:0105.9S207.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilkammer

Tenor

  1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Gummersbach vom 21.07.2010 – 16 C 254/09 – wird zurückgewiesen.

  2. Die Kosten des Rechtstreits trägt die Beklagte.

  3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

  4. Die Revision wird zugelassen.

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