Landgericht Köln, 2013-06-20, 8 O 362/12

8 O 362/12Tribunale cantonale20 giu 2013

Testo completo

Landgericht Köln — 8 O 362/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-06-20

Aktenzeichen: 8 O 362/12

ECLI: ECLI:DE:LGK:2013:0620.8O362.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 12.600,00 € nebst Zinsen Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23.06.2012 und weitere 703,80 € nebst Zinsen Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 28.07.2012 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin zu 15 % und der Beklagten zu 85 % auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

Die Klägerin darf die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils gegen sie vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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