28 O 412/15•Landgericht Köln, 2016-04-20, 28 O 412/15
Testo completo
Landgericht Köln — 28 O 412/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-04-20
Aktenzeichen: 28 O 412/15
ECLI: ECLI:DE:LGK:2016:0420.28O412.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 28. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,- EUR, ersatzweise Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, wobei die Ordnungshaft insgesamt 2 Jahre nicht übersteigen darf und an ihrem Geschäftsführer zu vollstrecken ist, zu unterlassen, über den Kläger im Zusammenhang mit dem Sprengstoffanschlag in der Q-Straße in Köln aus dem Jahr 2000/2001 unter Angabe seines Namens („G“) identifizierend zu berichten, wenn dies geschieht, wie in den Artikeln „Terrorverdächtiger V-Mann“ bzw. „V-Mann unter Terrorverdacht“ vom 15.6.2015 und/oder „Bundesanwaltschaft mauert“ vom 16.06.2015 und/oder „G lässt abmahnen“ vom 27.06.2015.
Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von Anwaltskosten i.H.v. 4004,65 EUR freizustellen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist hinsichtlich des Unterlassungstenors gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 5000,- EUR und im Übrigen gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
Ti chiedi come si applica questo testo alla tua situazione?
Consulenza gratuita, senza impegno
Descrivi la tua situazione. Il nostro team ti ricontatterà via e-mail per la tua consulenza.
Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.